Neue Regelungen für Holz- und Holzverpackungsmaterial bei Einfuhr nach Brasilien

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Quarantäneauflagen des Landes sind zu erfüllen

Zum 1. Februar hat das Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung in Brasilien neue Regularien und Einfuhrbestimmungen für Holz und Holzverpackungsmaterial durch die IN 32/2015 („Instrução Normativa Mapa nº 32/2015“) herausgegeben.

Alle Einfuhrsendungen, die Holz oder Holzverpackungsmaterial beinhalten, müssen die neuen Regularien einhalten. Das Holz muss demnach ordnungsgemäß behandelt und sichtbar mit dem Stempel „IPPC“ (International Plant Protection Convention) gekennzeichnet sein. Auch das Begasungs-Zertifikat muss der Sendung beiliegen. Die gängige ISPM-15-Markierung aus Deutschland wird anerkannt.

Achtung!

Jede Fracht, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wird einbehalten, bis das Holz als neue Sendung zurück zur Herkunftsstation auf Kosten des Empfängers wieder ausgeführt wird. Sendungen können sich dadurch wesentlich und es entstehen Mehrkosten sowie zusätzliche Kosten der Zwischenlagerung.

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