
Luftfracht-News
O.T.S. ASTRACON ist reglementierter Beauftragter für Luftfracht
Mit Datum zum 19.04.2012 betreibt die O.T.S.ASTRACON vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zugelassene Röntgensicherheitsgeräte in eigenen Räumlichkeiten zur Inspektion von Paletten- und Stückgutscreenings. Durch unser entsprechend geschultes und zugelassenes Luftsicherheitkontrollpersonal können somit Luftfrachtsendungen mit dem Status „secured“ direkt an Fluggesellschaften übergeben werden.
Wir investieren
Die O.T.S ASTRACON ist durch die Investition in ein eigenes X-Ray Röntgensystems als Frachtprüfsystem einer von wenigen Luftfrachtanbietern, die solche Frachtkontrollen per Röntgentechnik direkt im eigenen Betrieb durchführen können.
Unsere Kunden profitieren
Für Ihre Luftfracht ergibt sich durch durch das neue Dual-View-Röntgengerät eine deutliche Zeitersparnis auch im Hinblick auf die EU-Verordnung 185/2010. Wir gehen davon aus, dass sich ab 2013 der Anteil an „unsicherer“ Fracht, die aufwendig am Flughafen kontrolliert werden muss, deutlich erhöhen wird. Der daraus drohende Frachtrückstau könnte zu erheblichen Verzögerungen führen – dem wollen wir frühzeitig vorsorgen:
- vereinbarte Liefertermine und enge Zeitfenster können noch besser eingehalten werden
- die Abfertigung kann komplett in Eigenregie und aus einer Hand durchgeführt werden
- Ihre Sendung kann noch am selben Tag mit dem Status „secured“ bei den Fluggesellschaft angeliefert werden
- es ergeben sich signifikante Verbesserungen in der Schnittstellenkontrolle
- zertifiziert vom Luftfahrtbundesamt als Reglementierter Beauftragter (RegB) für die sichere Abwicklung von Luftfracht
- wir können den Sicherheitsstatus SPX herstellen

Hintergrund: EU-Verordnung 185/2010
Die neue EU-Verordnung verändert die Beziehung zwischen Spediteur und Versender von Luftfracht. Bisher mussten Letztere lediglich eine Sicherheitserklärung gegenüber ihrem Spediteur unterzeichnen, um als sogenannte „Bekannte Versender“ ihre Luftfracht ohne zusätzliche Kontrollen versenden zu können. Ab sofort wird dafür die Zertifizierung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) notwendig. Die Verordnung trat schon am 29. April 2010 in Kraft, jedoch werden die zum damaligen Zeitpunkt rund 65.000 „Bekannten Versender“ während einer dreijährigen Übergangsfrist weiterhin geduldet. Im April 2013 verlieren sie ihren Status. Experten rechnen damit, dass viele Unternehmen sich nicht als „Bekannter Versender“ zertifizieren lassen und ihre „unsichere“ Fracht erst am Flughafen durch entsprechende Kontrollen als „sicher“ auszeichnen lassen.
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