Übergangsfrist Zollbestimmungen endet

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Übergangsfrist bezüglich Zollbestimmungen endet zum 31. Dezember 2020

Nachdem das Vereinigte Königreich Großbritannien inklusive Nordirland bereits am 31.01.2020 offiziell aus der Europäischen Union ausgetreten ist, endet zu diesem Datum auch der vereinbarte Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich behandelt wird wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Dies betrifft natürlich auch die Zollbestimmungen – Warenlieferungen unterliegen somit zollrechtlichen Förmlichkeiten.

Mit Versandverzögerungen und weiteren zu meisternden Herausforderungen beim Warenimport oder Export ist zu rechnen, da sich Stand heute noch etliche Details in der Klärung zwischen EU und UK befinden.

Sollten Sie zum Thema Informationen oder Auskünfte benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Zudem hält die Internetseite des deutschen Zolls (www.zoll.de) aktuelles, umfangreiches Informationsmaterial und entsprechende Regelungen für Sie bereit.

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