Verified Gross Mass (VGM) Anforderung der Safety of Life at Sea (SOLAS) Convention

Seefracht-News

Verified Gross Mass (VGM) und Safety of Life at Sea (SOLAS)

Zum 1. Juli 2016 tritt die neue Verified Gross Mass (VGM) Anforderung der Safety of Life at Sea (SOLAS) Convention in Kraft. Ab diesem Datum muss das Gewicht von Containern gemäß der SOLAS Richtlinien wie folgend beschrieben ermittelt werden.

Gewichtsermittlung Methode Nr. 1: Verwiegung

Verwiegung des vollständig beladenen und versiegelten Containers durch den Befrachter oder einer vom Befrachter beauftragten dritten Partei mit Hilfe einer kalibrierten und zertifizierten Waageanlage. Häufig verfügen Recyclingstationen, landwirtschaftliche Genossenschaften wie z.B. Raiffeisen über entsprechende Fahrzeugwaagen, die diesen Service gegen Entgelt anbieten.

Gewichtsermittlung Methode Nr. 2: Berechnung

Summe der einzelnen Gewichte = Warengewicht + Gewicht aller Verpackungen (Paletten, Staumaterial, Sicherungsmaterial im Container) + Container-Tara

Die Berechnungsmethode muss zertifiziert und durch eine autorisierte Stelle genehmigt sein. Für die Umsetzung der SOLAS Vorgaben ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr in Deutschland zuständig. Die Dienststelle gibt vor, dass die Bruttomasse durch Berechnung der Bestandteile im Rahmen einer vorhandenen Zertifizierung (AEO ISO) bestimmt werden kann, wenn der Prozess dokumentiert wird.

Für Befrachter, die nicht über diese Möglichkeit verfügen, wird noch ein Verfahren bekannt gegeben, das als durch die BG Verkehr zertifiziert und anerkannt gilt. Spezielle Zulassungsverfahren bei der BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die Verwendung von Wiegevorrichtungen geben (Hinweis: Bei Verladungen von Schrott, Abfall, losem Getreide und anderen Schüttgütern findet diese Methode keine Anwendung).

Zeitpunkt der Übermittlung

Das VGM muss vor Anlieferung des Vollcontainers im Seehafen an den Reeder übermittelt werden. Die Festsetzung der Fristen obliegt dem jeweiligen Carrier und kann durchaus variieren. Die Verantwortung für die Anforderung und Dokumentation des VGM liegt beim Ablader.

Zur rechtzeitigen Meldung an die Reederei benötigen wir von Ihnen die bestätigte Bruttomasse in einem mit der Beförderung zusammenhängenden Papier zusammen – inklusive folgender Daten:

  • Name und Anschrift des Shippers
  • Containernummer
  • Containereigengewicht gem. Aufdruck
  • Übermittlungsdatum des VGM , sowie der Verwiegemethode
  • Unterzeichnung einer bevollmächtigten Person (auch elektronisch möglich)
Wichtig!

Es erfolgt keine Containerverladung, wenn dem Reeder das VGM nicht vorliegt! Hierdurch können erhebliche Mehrkosten auf den Befrachter zukommen. Verantwortlich für die Übermittlung und Dokumentation des Gewichtes ist der Befrachter, der im Konnossement genannt wird. Das VGM muss rechtzeitig vor Verladung vorliegen.

Weitere Informationen zu den Richtlinien erhalten Sie auch unter www.deutsche-flagge.de oder sprechen Sie Ihren direkten Ansprechpartner bei O.T.S. ASTRACON an.

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