Advance Cargo Information Declaration (ACI), Ägypten

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ACI-Einführungsdatum verschoben auf 1. Oktober 2021

Gemäß dem ägyptischen Zollgesetz Nr. 207, welches im November 2020 in Kraft getreten ist, werden nun die damit verbundenen Verordnungen aktiv. Das „Advance Cargo Information (ACI)“ wird ab dem 1. Oktober 2021 (Ursprungshafen-Ladedatum) für alle ägyptischen Importsendungen obligatorisch.

Spediteure sind nun gesetzlich verpflichtet, ACI-bezogene Informationen vor dem Verladen entsprechend zu validieren. Folglich sollten Exporteure – oder ihre Agenten – ihren Spediteuren die folgenden ACI-Referenzen zur Verfügung stellen:

  1. ACID-Advance Cargo-Informationserklärung: eine 19-stellige eindeutige Nummer.
  2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ägyptischen Importeurs: eine 9-stellige Nummer.
  3. Registrierungsnummer des Exporteurs
  4. Registrierungsland des Exporteurs

Um der vollständigen Implementierung von ACI zu entsprechen, sind oben genannte Pflichtdaten ab dem 15. September 2021 seitens der Kundschaft zur Verfügung zu stellen. Versandanweisungen sind bis spätestens 36 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Ursprungshafen einzureichen um den Reedereien zu ermöglichen, ACI-bezogene Informationen spätestens 24 Stunden vor dem Laden gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu validieren.

Mit der vollständigen Implementierung am 1. Oktober 2021 werden Reedereien strikt davon absehen Sendungen, die für Ägypten im Ursprungshafen bestimmt ist, zu verladen, wenn ACI-bezogene Daten fehlen bzw. unzureichend oder ungültig sind. Es wird empfohlen, dass sich gemäß der neuen Aufstellung ägyptische Importeure und ihre Exporteure bei „CargoX“ registrieren, da die mit den Sendungen verbundenen Handelsdokumente nur noch elektronisch übertragen werden können.

Die veröffentlichten Termine stellen den aktuellen Zeitrahmen dar, der von der ägyptischen Zollbehörde bekannt gegeben wurde. Für weitere Informationen über ACI besuchen Sie die „National Single Window for Egyptian Trade-Plattform (Nafeza)“:

https://nafeza.gov.eg

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